Impressum

SUNNY. Die Kindereventagentur
Inh. Christine Prinz
Im Krautgarten 16
86470 Thannhausen
TEL. 08222 - 60 90 876
EMAIL. mysunnyworld@outlook.de

AGB

  •    I. Allgemeines

    • § 1 Gültigkeit der Bestimmungen

      (1)
      Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen den Kunden und SUNNY., vertreten durch Frau Christine Prinz, Im Krautgarten 16, 86470 Thannhausen (nachfolgend SUNNY oder Christine Prinz). Christine Prinz behält sich vor, diese AGB abzuändern. Es gilt dann immer die zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss gültige Fassung.

      (2)
      Abweichende Bedingungen des Kunden bezüglich der Wirksamkeit seiner AGB besitzen nur dann Gültigkeit, wenn Frau Christine Prinz ihre schriftliche Zustimmung dazu gibt. Für alle Rechtsgeschäfte mit uns sind daher die folgenden Bestimmungen maßgebend.

      (3)
      Sämtliche Aufträge die Frau Christine Prinz erteilt werden, bzw. Änderungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

      (4)
      Frau Christine Prinz verpflichtet sich zur gewissenhaften Beratung des Kunden.

  • II. Leistungsumfang

    • § 2 Leistungen, Angebote und Auftragsbestätigungen
      (1)
      Der Umfang der vertraglichen Leistungen und das Entgelt ergeben sich aus dem Schriftverkehr zwischen dem Kunden und Frau Christine Prinz SUNNY. Die Kindereventagentur. Die Kinderanimation richtet sich für Kinder ab 3 Jahren und die Krabbelgruppe unter 3 Jahren und mindestens 1 Jahr. Das Alter ist vom Kunden rechtzeitig anzugeben.

      (2)
      Die Erstberatung des Kunden (persönlich oder telefonisch) ist für den Kunden kostenlos. Der Kunde erhält eine schriftliche Buchungsbestätigung, nachdem der Auftrag von Christine Prinz als angenommen gilt.

      (3)
      Nebenvereinbarungen oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung oder des Angebotes übersteigen, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung beider Vertragspartner.

      (4)
      Christine Prinz ist in der Gestaltung der im Vertrag vereinbarten Leistungen frei.

      (5)
      Christine Prinz tritt, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, in eigener Firmenkleidung auf und behält sich vor,in eigener Sache und in angemessenem Umfang für sich zu werben.

      (6)
      Wenn Christine Prinz in Absprache mit dem Kunden auf Leistungen Dritter zurückgreift, handelt GlücksKinder lediglich als Vermittler. Rechte und Pflichten sowie weitere Kosten gehen auf den Kunden über. Diese werden dem Kunden vorab durch Christine Prinz aufgeführt.

      (7)
      An schriftliche Angebote hält sich Christine Prinz 4 Wochen lang gebunden, sofern der Termin noch verfügbar ist.



  • III. Zahlungs- und Vertragsbedingungen

    • § 3 Preise und Zahlungsverkehr
      (1)
      Alle angegebenen Preise (sofern nicht anders gekennzeichnet) sind Nettopreise und verstehen sich somit zzgl., der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer.

      (2)
      Alle Änderungen des Vertrages am Veranstaltungsort, die von Seiten des Kunden auftreten (z.B. größere Anzahl von Kindern, zusätzliche Stunden) passt sich der Preis entsprechend der, in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise oder der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Preisliste, je Fachkraft und Stunde (exkl. USt.), an.

      (3)
      Verzögerungen und Stehzeiten, die der Kunde zu verantworten hat, werden von Christine Prinz mit 20,00 € (exkl. USt.), je Mitarbeiter und Stunde berechnet.

      (4)
      Eventuell anfallende Übernachtungskosten für Mitarbeiter von SUNNY. Christine Prinz sind vom Kunden zu tragen. Die zur Verfügung gestellten Zimmer müssen einen Mindeststandard (DZ/DU/WC im Zimmer) aufweisen. Weiterhin muss Frühstück inkludiert sein. Der Kunde wird vorab durch Christine Prinz über anfallende Kosten dieser Art informiert.

      (5)
      Gemäß Angebot wird eine Fahrtkostenpauschale verrechnet .Diese beinhaltet eine Lieferung im Umkreis von 25 km um unseren Firmensitz herum. Damit ist km-Geld und Fahrzeit abgegolten. Ist im Angebot keine derartige Pauschale festgelegt oder handelt es sich um längere Fahrtstrecken, wird das amtliche km-Geld von € 0,30/km (exkl. USt.) sowie ggfs. der Normalstundensatz pro Mitarbeiter als Fahrtkosten verrechnet.

      (6)
      Der vereinbarte Preis sowie die Preise für etwaige Nebenleistungen sind, soweit nicht anders vereinbart, nach Zugang der Rechnung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig. Ist die Zahlung per Vorkasse vereinbart, ist der jeweilige Betrag nach Erhalt der Auftragsbestätigung unverzüglich per Überweisung oder in bar fällig. Sollte eine Abschlagszahlung vereinbart sein, so ist der Restbetrag nach Abschluss der Veranstaltung, ohne dass es einer gesonderten Aufforderung bedarf, in bar fällig. Eventuelle Vorauszahlungen werden im Anschluss an die Veranstaltung mit dem Rechnungsbetrag verrechnet.

      (7)
      Verzugszinsen berechnen wir mit 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Für jede erforderliche schriftliche Mahnung nach Eintritt des Verzugs werden ab der zweiten Mahnung 5,00 € pauschale Mahnkosten berechnet.

      (8)
      Christine Prinz behält sich das Recht vor, eine gerichtliche Mahnklage einzubringen, wobei die Kosten vom Kunden zu tragen sind.

      (9)
      Zurückbehaltungen kann der Kunde nur geltend machen, soweit diese aus Ansprüchen aus dem vereinbarten Vertragsverhältnis beruht.


    • Zusatzleistungen wie die Anmietung von Hüpfburg, Kriechtunnel oder Popcorn- / Zuckerwattemaschine werden bei Regen, Gewitter nicht im Freien aufgestellt. Sofern keine geeigneten Räumlichkeiten im trockenen Innenbereich vorhanden sind, der Kunde diese Zusazuleistung nicht mind. 24h vor Veranstaltung der Christine Prinz SUNNY. Kindereventagentur mitgeteilt hat ist dieser Service zu 100% kostenpflichtig.
    • § 4 Gewährleistung und das Recht auf Nachbesserung
      (1)
      Frau Christine Prinz verpflichtet sich, die Veranstaltung so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Leistungen und Eigenschaften besitzt sofern die örtlichen Bedingungen stimmen und nicht mit Fehlern durch Christine Prinz oder deren Mitarbeiter behaftet ist, die den Wert nach dem im Vertrag vorausgesetzten Zweck aufheben oder erheblich mindern.

      (2)
      Sollten trotzdem Mängel auftreten, verpflichtet sich der Kunde diese Frau Christine Prinz oder deren Mitarbeitern vor Ort mitzuteilen.

    • § 5 Rücktritt und Stornierungen
      (1)
      Ein Rücktritt des Vertrages durch den Kunden ist bei Gültigkeit folgender Bedingungen jederzeit möglich. Maßgeblich ist der Zugang der sofortigen Rücktrittserklärung bei Frau Christine Prinz.

      (2)
      Es gelten folgenden Stornobedingungen:
      • Bei einer Stornierung von bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Stornogebühren
      • Bei einer Stornierung von 4 Wochen bis 7 Tagen vor Beginn der Veranstaltung werden 30 % des Auftragspreises in Rechnung gestellt (ohne Fahrtkosten).
      • Bei einer Stornierung von 7 bis 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung werden 50% des Auftragspreises in Rechnung gestellt (ohne Fahrtkosten).
      • Bei einer Stornierung von 3 Tagen bis 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung sind 70 % des Auftragspreises fällig (ohne Fahrtkosten).
      • Im Falle der Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung sind 100 % des Auftragspreises zur Zahlung fällig (ohne Fahrtkosten).

      (3)
      Stornokosten für evtl. bereits getätigte Reservierungen (zB.: für Zimmer o.ä.), die im Zuge einer Stornierung des Kunden entstehen, werden, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung gemäß tatsächlichem Aufwand, an den Kunden weitergereicht.

      (4)
      Wenn die Veranstaltung durch äußere Einflüsse, welche nicht durch den Kunden bzw. Lieferanten beeinflusst werden können (z.B.:bei Schlechtwetter, dass durch mindestens eine offizielle Wetterbehörde bestätigt ist) abgesagt werden muss, behält sich GlücksKinder vor ein Ersatztermin / -programm mit dem Kunden zu vereinbaren. Sollte dies seitens des Kunden nicht möglich sein, gilt als vereinbart, dass Frau Christine Prinz die bis dahin tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung stellt.

      (5)
      Im Fall von Krankheiten des Kunden oder seines Kindes, Todesfällen in der Familie des Kunden oder anderen ähnlichen schwerwiegenden Gründen, bietet Christine Prinz aus Kulanzgründen an, einen Ersatztermin mit dem Kunden zu vereinbaren. Frau Christine Prinz behält sich vor, einen Ersatztermin nur nach Verfügbarkeit anzubieten. Sollte ein Ersatztermin von Seiten des Kunden nicht gewünscht sein oder der ihm angebotene Ersatztermin nicht zusagen, gelten die oben aufgeführten Stornobedingungen.
      Darüber hinaus gelten folgende Bedingungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme eines Ersatztermins:
      • Der Kunde ist verpflichtet bei absehbarer Krankheit, Todesfall in der Familie oder ähnlichen Gründen Christine Prinz unverzüglich zu informieren.
      • Sollte dies erst innerhalb von 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich sein, ist im Krankheitsfall seitens des Kunden ein ärztlicher Nachweis vorzulegen. In allen anderen Fällen entscheidet Frau Christine Prinz aufgrund der vorliegenden Gründe individuell über eine kostenlose Terminverschiebung.
      • Insgesamt gilt dieses Angebot nur für Leistungen, die von Frau Christine Prinz erbracht werden. Evtl. anfallende Kosten aufgrund der vorliegenden Buchung von Leistungen Dritter (z.B. Catering) bleiben davon unberührt, es gilt Absatz 6 dieses Paragrafen.

      (6)
      Für Leistungen von Dritten gelten folgende Stornobedingungen:
      • Sofern die Abrechnung von Leistungen von Dritten über Frau Christine Prinz erfolgt, werden die Stornokosten, die Frau Christine Prinz, aufgrund eines Rücktritt durch den Kunden entstehen, inklusive einer aufgeschlagenen Bearbeitungsgebühr von 10 %, an den Kunden weiterverrechnet.
      • Falls Mitarbeiter von Dritten, die über Christine Prinz gebucht wurden durch Unfälle oder Krankheit nicht in der Lage sind das gebuchte Programm vereinbarungsgemäß durchzuführen, kann Christine Prinz für eventuelle Schadenersatzforderungen nicht haftbar gemacht werden. Christine Prinz wird jedoch versuchen kurzfristig Ersatz zu organisieren bzw. mit den eigenen Mitarbeitern ein Ersatzprogramm zusammen zu stellen.

      (7)
      Bei einer Kündigung von Verträgen, die über einen längeren Zeitraum abgeschlossen wurden, bedarf die Kündigung ausdrücklich der Schriftform. In diesen Fällen ist eine Kündigungsfrist von 8 Wochen zu berücksichtigen!

      (8)
      Frau Christine Prinz kann den Vertrag des Weiteren nur kündigen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
      • der Kunde unterlässt eine ihm obliegende Handlung, worauf Christine Prinz aufgrund dessen außer Stande ist, die Veranstaltung durchzuführen.
      • der Kunde trotz Abmahnung die Durchführung der Veranstaltung so nachhaltig stört oder sich in hohem Maße vertragswidrig verhält, so dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
      • der Kunde mit Zahlungen, die vor Beginn der Veranstaltung zu zahlen sind, in Verzug gerät.
      • der Auftrag durch Christine Prinz nicht eingehalten werden kann. Hier gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Sofern bereits Anzahlungen durch den Kunden bezahlt wurden, werden diese erstattet.


    • (9)
      Im Falle der Kündigung durch Christine Prinz und im Falle des Rücktritts oder der Kündigung des Kunden, soweit die Lösung vom Vertrag durch den Kunden nicht auf einem schuldhaften Verhalten von Christine Prinz oder deren Mitarbeitern beruht, steht die vereinbarte Vergütung zu. Frau Christine Prinz verpflichtet sich anrechnen zu lassen, was infolge der Aufhebung des Vertrages an Kosten gespart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben wird.

  • IV. Haftung

    • § 6 Versicherung
      (1)
      Eine das Kinderprogramm betreffende Haftpflichtversicherung ist von Christine Prinz im Rahmen der Kundenveranstaltung abgeschlossen, sofern eine Animation der Kinder durch Mitarbeiter von Frau Christine Prinz erfolgt. Alle darüber hinausgehenden Schäden sind vom Kunden zu tragen.

  • V. Mitwirkungspflichten

    • § 7 Verantwortung und Pflichten des Kunden
      (1)
      Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Anzeigen/Bewilligungen/Konzession etc. zu erstatten und einzuholen. Weiteres ist er für die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und behördlichen Auflagen, insbesondere der veranstaltungsrechtlichen, gesundheits-, bau-, feuer- und sicherheitspolizeilichen verantwortlich. Sämtliche sanitären Einrichtungen sowie Licht, Strom, Wasser und dergleichen sind vom Kunden auf eigene Kosten bereitzustellen. AKM (Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger) und andere Abgaben (z.B. GEMA), die im Rahmen der Veranstaltung anfallen, sind vom Kunden zu tragen.

      (2)
      Der Kunde hat seinem Angebot eine spezifizierte Ortsbeschreibung des Veranstaltungsortes, unter Angabe des Bezirks, sowie des Straßennamens mit dazugehöriger Hausnummer, beizufügen oder diese unverzüglich, spätestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn, nachzureichen. Sollte die Angabe der genauen Adresse nicht möglich sein, so ist eine exakte Wegbeschreibung anzufertigen. Für Nachfragen von GlücksKinder oder deren Mitarbeiter, ist eine Telefon- oder Mobilnummer sowie ein Zeitraum der Erreichbarkeit zu benennen, in der der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person erreichbar ist. Der freie Zu- und Abgang zum Veranstaltungsort ist für GlücksKinder und deren Mitarbeiter zu gewährleisten. Etwaige Genehmigungen sind vom Kunden einzuholen.

      (3)
      Der Kunde ist verpflichtet, Christine Prinz mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf etwaige Besonderheiten (Fremdsprachigkeit der Kinder, erhebliche Altersunterschiede bei den Kindern, etwaige Behinderungen usw.) hinzuweisen. Sollte die Veranstaltung Kinder umfassen, die fremdsprachig sind, so hat der Auftraggeber, soweit nicht anders vereinbart, dafür Sorge zu tragen, dass die Möglichkeit der Übersetzung gegeben ist.

      (4)
      Kommt es infolge ungenauer Ortsbeschreibungen oder erheblichen Abweichungen der Ortsbeschreibung vor den tatsächlichen Gegebenheiten oder aufgrund einer sonstigen Obliegenheitsverletzung des Kunden zu Verzögerungen oder zur Unmöglichkeit der Durchführung der Veranstaltung, so ist die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Frau Christine Prinz ist jedoch verpflichtet anrechnen zu lassen, was an Aufwendungen gespart wird. Es besteht in diesem Fall keine Verpflichtung, die Veranstaltung zu wiederholen oder zu verlängern.

  • VI. Sonstiges

    • § 8 Gerichtsstand
      (1)
      Der Gerichtsstand ist Augsburg, wenn nicht anders vereinbart.

    • § 9 Nichtigkeitsklausel
      (1)
      Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

                  Stand: Oktober 2020



Datenschutzerklärung

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:

SUNNY.Inh. Christine PrinzHauptstraße 6989343 Jettingen-ScheppachTEL. 08222 - 60 90 876EMAIL. mysunnyworld@outlook.de

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  • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns (Art. 21 DSGVO) und
  • Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben (Art. 20 DSGVO).

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Empfänger:

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Drittlandtransfer:

Die erhobenen Daten werden ggfs. in folgende Drittländer übertragen:

nein

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